Sachkundenachweis und Hundeführerschein

Gerne bereite ich Sie und Ihren Hund auf Ihre Sachkundeprüfung (Hundeführerschein) vor. Momentan gibt es keine Möglichkeit die Prüfung hier in der Hundeschule abzulegen. Die Prüfung erfolgt durch und in Zusammenarbeit mit der Hundeschule Hundesicht & Menschenblick (www.hundeschule-menschenblick.de). Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Wer muss die Sachkunde nachweisen?

Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor Anschaffung des Hundes abzulegen. 

Die praktische Sachkundeprüfung muss innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abgelegt werden. Innerhalb der praktischen Sachkundeprüfung muss der Halter nachweisen, dass er den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. (NHundG § 3)

Darüber hinaus muss jede/r Hundehalter/in ihren/seinen Hund im Zentral Register von Niedersachsen anmelden. (https://www.hunderegister-nds.de/login)

 

  



 
 
 
 
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